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Prozessqualität

Kooperation

Wir kooperieren mit Fachkräften aus verschiedenen Bereichen, um vorhandene sozialräumliche Ressourcen zu aktivieren und bestehende Netzwerkstrukturen effektiv zu nutzen und weiter auszubauen. Um fachliche Standards und die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen, ist die Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit. In folgenden Arbeitsbereichen bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen:

• Auftraggeber: Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Wohnungsgesellschaften, Landesjugendamt

• medizinisch/ therapeutisch: niedergelassen Ärzte und Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Sozialpsychiatrischer Dienst, Krankenkassen, medizinische Versorgungszentren, Gesundheitsamt

• Beratungsstellen: Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungstellen, unabhängige Teilhabeberatungstellen, Schwangerenberatungsstelle, Schuldnerberatungsstelle, Pflegeelternberatung, Rechtsberatungsstellen

• Bildung/ Schule/ Beruf: Schule, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Schulen, Kindertagesstätten, Horte, Beratungsstelle für schulische Inklusion, Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, Schulsozialarbeiter, Inklusionsbeauftragte, Schulbegleiter, Ausbildungsstätten, Arbeitgeber, Praktikumsstellen

• Gemeinwesenarbeit: Streetworker, offene Kinder- und Jugendtreffs, Familienzentren, Kirchgemeinden, Stadtverwaltungen und Gemeinden, Sozialraumteams, Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Vereine in der Region

• Gremienarbeit: Mitarbeit im Dachverband der Diakonie Sachsen, Mitarbeit an Facharbeitsgruppen in den verschiedenen Landkreisen und Städten

• Forschung/ Wissenschaft: Hochschulen, Universitäten

• Fort- und Weiterbildung: Aus- und Weiterbildungsinstitute, Supervisoren

• Sonstige: Berufsgenossenschaft, Spender und Unterstützer

Sozialpädagogische Diagnose

Zur Auftragsklärung und Spezifizierung der Hilfeplanziele nutzen wir in Anlehnung an die vom Bayerischen Landesjugendamt veröffentlichten Handreichungen zur „Sozialpädagogischen Diagnose“ (www.blja.bayern.de) eine Arbeitshilfe zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs im Bereich der
Hilfen zur Erziehung.

Hilfeverlauf

a) Vorklärungsphase

◦ Fallanfrage mit Anfrageblatt in Stellware,
◦ Klärung auf Leitungsebene nach Kapazität und Eignung der Mitarbeiter,
◦ Rückmeldung an den ASD durch die Geschäftsleitung oder den Mitarbeiter,
◦ Vorabsprache mit dem ASD unter Einbezug der sozialpädagogischen Analyse,

b) Anfangsphase

◦ Erstgespräch zur Hilfeeinsteuerung mit Klienten und dem ASD (Träger und Arbeitsweise vorstellen, Klärung von ersten Zielvorstellungen),
◦ Erstkontakt mit dem Klienten (gemeinsame Regelungen, Arbeitsweise beschreiben, konkrete Wünsche und Ziele beider Seiten werden formuliert),
◦ Auftragsklärung und Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des sozialpädagogischen Diagnosebogens,
◦ interne Qualitätskriterien zum Hilfebeginn – Startreflexion mit Fachberatung, Klärung und Vorstellung der Vertretung,
◦ Erarbeitung von Praxiszielen und Handlungsschritten mit allen Beteiligten in Form der Hilfeplanvorbereitung und Abstimmung zur weiteren Ausgestaltung und Umfang der Hilfe.

c) Hauptphase

• Umsetzung des Hilfeplans anhand der vereinbarten Praxisziele und Handlungsschritte,
• regelmäßige Fallreflexion oder externe Supervision i.d.R. alle 6 – 8 Wochen,
• bei Bedarf Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz,
• regelmäßige Hilfeplangespräche i.d.R. alle 6 Monate oder nach Bedarf,
• bei Bedarf Helferkonferenzen mit fallinvolvierten externen Fachkräften,
• Hilfeplanvorbereitung unter Einbeziehung des sozialpädagogischen Diagnosebogens mit der Familie,
• regelmäßige Kooperation und Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten zur Stabilisierung nach Hilfeende.

d) Ablösephase

• Schrittweise Verminderungen der Betreuungszeiten in der Familie,
• Stabilisierung der Veränderungen im familiären System,
• Vernetzung mit weiterführenden Hilfen,
• Information an Kooperationspartner über Hilfeende,
• Abschlussintervention,
• Hilfeplanvorbereitung bzw. Abschlussfragebogen mit der Familie,
• Abschlussgespräch und Evaluation mit dem Klienten,
• Abschlussgespräch und Evaluation mit dem ASD.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis erfolgt anhand der geführten Dokumentation über die Freie Software Stellware Jugendhilfe Management System. Abgerechnet werden 15 min genau alle geleisteten Stunden, entsprechend der vereinbarten Wochenstunden. Genaue Modalitäten zur Abrechnung der Fachleistungsstunden und Fahrzeiten werden landkreisspezifisch vereinbart und umgesetzt.

Code:

A – Kontaktzeiten am Klienten

B – Kontakte zu Behörden und Institutionen für den Klienten

C – Fehlkontakte, Wartezeiten

D – Gruppenaktivitäten

E – Wege- und Fahrzeiten

Eine Abrechnung als Kontingentfall (pool) ist ebenfalls möglich. Je nach örtlicher Zuständigkeit des jeweiligen Jugendamtes können abweichende Regelungen zum Leistungsnachweis vereinbart werden.