Reflexion / Supervision
Um die Qualität unserer Arbeit zu garantieren und zu sichern, finden mind. alle 6 – 8 Wochen pro Fall regelmäßige interne kollegiale Fallberatungen sowie zusätzliche externe Supervisionen zur Reflexion der sozialpädagogischen Arbeit statt.
Fachberatung
Ziel der internen Fachberatung ist es, die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit fachlich zu unterstützen und zu beraten. Jedem Mitarbeiter wird pro Einzelfall ein Fachberater zugeordnet.
Folgende Kernaufgaben hat die Fachberatung:
• Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei der Hilfeplanung und Umsetzung der Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien,
• Fallberatung für den einzelnen Mitarbeiter oder im Team,
• Fallberatung bei Kindeswohlgefährdung unter Hinzuziehung einer trägerinternen, aber nicht fallinvolvierten ISOFAK (Insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz),
• Hilfeplancontrolling,
• Methodenvermittlung und Fachinput,
• Teilnahme an Fachteams im Jugendamt,
• Durchführung von internen Fortbildungen.
Fort- und Weiterbildungen / Zusatzqualifikationen
Jeder Mitarbeiter nimmt jährlich an einer mehrtägigen Fort- oder Weiterbildung teil. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Weiterqualifizierung in Form einer Zusatzausbildung in verschiedenen Fachbereichen.
Teamentwicklung
Das Jugendhilfeteam ist in verschiedene Kleinteams aufgeteilt mit jeweils einer Fachberatung, die in der Verantwortung für die Teamentwicklung und der Dienstaufsicht steht. Folgende Instrumente der Teamentwicklung werden bei uns umgesetzt:
• jährliches Klausurwochenende mit externer Fortbildung / Teamsupervision,
• Teamsupervision,
• Mitarbeiterbefragungen,
• internes Feedback-System,
• Arbeitszeitflexibilisierung,
• mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen (technische Ausstattung, flexible Arbeitszeiten etc.)
• externe und interne Fort- und Weiterbildung,
• mehrmonatige Einarbeitung und Begleitung neuer Mitarbeiter (Patenschaftssystem),
• regelmäßige Teamtreffen / Feiern und Feste,
• Zeiten zum Innenhalten und Besinnen,
• Räumlichkeiten für Begegnungen, fachlichen Austausch und Teamprozesse.
Personalentwicklung
Grundlage der Personalentwicklung ist für uns, die Kompetenzen und Spezialisierungen der einzelnen Mitarbeiter zu erkennen, zu fördern, auszubauen und miteinander zu verknüpfen. Die Kompetenzen und Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter sowie seine persönlichen Ziele und Vorstellungen werden mit den Anforderungen des Arbeitgebers in Einklang gebracht. Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter bildet die Grundlage für eine hohe Identifizierung mit der Gesamtorganisation „Stellwerk“. Transparenz und Offenheit in Kommunikationsprozessen und in den Arbeitsabläufen ist uns wichtig für die Gestaltung eines gelingenenden Miteinanders. Mit folgenden Instrumente der Personalentwicklung unterstützen wir unsere Mitarbeiter:
• jährliche Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen,
• jährliches Klausurwochenende mit externer Fortbildung / Teamsupervision,
• regelmäßige interne und externe Supervision,
• regelmäßige kollegiale Fallberatungen,
• interne Facharbeitsgruppen zum gegenseitigen Fachaustausch und zur Weiterentwicklung,
• Mitgestaltungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen,
• Teilnahme an externen Facharbeitsgruppen und Fachtagen,
• Mitarbeiterbefragungen,
• internes Feedback-System,
• Arbeitszeitflexibilisierung,
• Fachberatung,
• regelmäßige Fort- und Weiterbildung,
• Unterstützung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen,
• Einführung neuer Mitarbeiter (Patenschaftssystem),
• mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen (technische Ausstattung, flexible Arbeitszeiten etc.).
Prozessorientierte Dokumentation von Hilfeverläufen
Die Dokumentation der einzelnen Prozesse und Leistungen im Rahmen von Aktenführung/ Falldokumentation, Hilfeplanung und Hilfeverlauf, monatlichen Abrechnungsblättern und Reflexionsbögen dient der Evaluation der einzelnen Leistungsangebote und der Qualitätssicherung. Die Dokumentation erfolgt mit unserer eigens entwickelten Softwarelösung Stellware.
Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Vertrauensbasis wird bei der Dokumentation das Prinzip der Transparenz für alle Beteiligten gewährleistet sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§§ 61 ff. SGB VIII) eingehalten.
Konzeptentwicklung
Eine Konzeptsicherung und Weiterentwicklung mit kontinuierlicher Reflexion unserer Arbeit und ggf. Anpassung der Konzeption findet im Rahmen von Facharbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Leistungsbereichen statt.