Die Verlaufs- und Ergebnisqualität der Hilfe wird im Rahmen der Selbstevaluation dokumentiert. Ausschlaggebend für die Steuerung und die Dokumentation des Betreuungsverlaufs ist der Hilfeplan. Gemäß § 36 SGB VIII führen wir gemeinsam mit dem ASD des zuständigen Jugendamtes sowie den Adressaten mindestens halbjährlich Hilfeplangespräche durch, in denen der aktuelle Stand der Hilfe überprüft wird und neue Festlegungen und Ziele für den nächsten Zeitraum getroffen werden (nach S.M.A.R.T.H.). Jedes Hilfeplangespräch wird teamintern vor- und nachbereitet und mit der Fachberatung reflektiert. Zusätzlich wird mit den Adressaten gemeinsam eine schriftliche Hilfeplanvorbereitung erstellt, in der die Sichtweisen aller Beteiligten zum Hilfeprozess festgehalten werden. Diese wird spätestens eine Woche vor dem geplanten Hilfeplangespräch an den zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes geschickt.
Als Steuerungsinstrument beinhaltet der Hilfeplan die strukturellen Rahmenbedingungen der Hilfe, eine detaillierte Verlaufsdokumentation sowie eine fortlaufende Zielorientierung und Evaluation. Bezugnehmend auf die individuelle Lebenssituation der Betreuten unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfeldes sind die erarbeiteten Ziele und die erfolgten Handlungsschritte festzuhalten und von allen Beteiligten zu evaluieren. Die Ergebnisse regelmäßiger Reflexion des Entwicklungsverlaufes mit den Adressaten und dem Team werden genauso festgehalten wie die Strategien und Methoden zur Zielerreichung.